Übersicht zum Kyu-Ausbildungsprogramm

Das Prüfungsprogramm vom 8. bis 6. Kyu ist für alle Altersstufen gleich.

Ab dem 5.Kyu-Grad muß jeder Judoka ab 14 Jahre das Pflichtprogramm (1) ausführen und zusätzlich eines der unter (2) angebotenen 4 Wahlprogramme. Alle Judoka bis 14 Jahre müssen nur das Grundprogramm (1) vorführen.

1.
Pflichtprogramm 5. bis 1. Kyu bestehend aus
Falltechnik ( wie Programm bis 14. Jahre )
Bodenprogramm ( wie Programm bis 14. Jahre )
  1. Übergang Stand/Boden
  2. Oberlage
  3. Unterlage
Wurftechniken :
Jede der in der Gürtelstufe aufgeführten Wurftechniken aus 1 frei wählbaren Bewegungsvorgabe/Situation


sowie 2.
a) Wurftechniken Judobezogende Selbstverteidigung Judo Sportabzeichen Mini Kata
die im Grundprogramm zusätzlich geforderten Bewegungsvorgaben/Situationen,
sowie beidseitig geforderten Techniken
die in der Gürtelstufe aufgeführten Techniken
SV bezogen
( nicht älter als 1 Jahr ) mit mindestens 8 Techniken
b) Komplexaufgabe Programm wird zur Zeit erarbeitet ( davon 3 Wurftechniken aus den in der Gürtelstufe aufgeführten Techniken )
siehe Grundprogramm
Wahl A oder Wahl B oder Wahl C oder Wahl D