Ab dem 5.Kyu-Grad muß jeder Judoka ab 14 Jahre das Pflichtprogramm (1) ausführen und zusätzlich eines der unter (2) angebotenen 4 Wahlprogramme. Alle Judoka bis 14 Jahre müssen nur das Grundprogramm (1) vorführen.
| Pflichtprogramm 5. bis 1. Kyu bestehend aus |
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| Falltechnik ( wie Programm bis 14. Jahre ) |
| Bodenprogramm ( wie Programm bis 14. Jahre ) |
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| Wurftechniken : Jede der in der Gürtelstufe aufgeführten Wurftechniken aus 1 frei wählbaren Bewegungsvorgabe/Situation |
| a) Wurftechniken | Judobezogende Selbstverteidigung | Judo Sportabzeichen | Mini Kata |
|---|---|---|---|
| die im Grundprogramm zusätzlich geforderten Bewegungsvorgaben/Situationen, sowie beidseitig geforderten Techniken |
die in der Gürtelstufe aufgeführten Techniken SV bezogen |
( nicht älter als 1 Jahr ) | mit mindestens 8 Techniken |
| b) Komplexaufgabe | Programm wird zur Zeit erarbeitet | ( davon 3 Wurftechniken aus den in der Gürtelstufe aufgeführten Techniken ) | |
| siehe Grundprogramm | |||
| Wahl A oder | Wahl B oder | Wahl C oder | Wahl D |